Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
befangen
befangen AdjPP std. (8. Jh. ,) Bedeutung 18. Jh. ), mhd. bevāhen, ahd. bifāhan Stammwort. Zu dem starken Verb befangen, mhd. bevāhen, ahd. bifāhan. Die Bedeutung des Partizips war ursprünglich "gefangen, verwickelt, begrenzt" (8. Jh. unbifanganlih "unbegreiflich"), dann übertragen "beeinträchtigt, beeinflußt" und wurde in der Zeit der Klassik einerseits auf "verschüchtert", andererseits auf "voreingenommen" festgelegt. Hierzu als Verneinung unbefangen; Abstraktum: Befangenheit, in neuerer Zeit als juristischer Terminus häufiger.   Ebenso nndl. bevangen. deutsch s. fangen
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