Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
appellieren
appellieren Vsw "aufrufen, anrufen" erw. fach. (12. Jh. ), mhd. appelliren mit Adaptionssuffix. Entlehnt aus l. appellāre "anrufen, auffordern", Intensivum zu l. pellere "stoßen, treiben" und l. ad- "hin, zu". Bezeugt ist zunächst die juristische Bedeutung "Berufung einlegen", dann - wohl unter dem Einfluß des Französischen - die allgemeinere "aufrufen". Hierzu auch (als aus dem Französischen entlehnte Rückbildung) Appell "militärischer Aufruf, feierlicher Aufruf". Abstraktum: Appellation. Appellativum "Gattungsbegriff" ist eigentlich "das Benannte, das Angeredete".   Ebenso ne. appeal, nfrz. appeler, nschw. appellera, nnorw. appelere. Zur Sippe des zugrundeliegenden l. pellere "stoßen" s. "Interpellation".
DF 2 (21996), 103-109;
Brunt (1983), 133;
LM 1 (1980), 804f. (zu
Appellation). lateinisch l.
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