Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
anzüglich
anzüglich Adj std. (16. Jh. ) Stammwort. Zu anziehen in einer älteren Bedeutung "etwas (tadelnd) anführen, etwa vor Gericht". Vgl. die heute nicht mehr übliche Bedeutung von Anzug "Vorwurf, Beschuldigung". Die negative Bedeutung des Wortes hat die positive, nämlich "anziehend, attraktiv", verdrängt. Kainz, F. in Maurer/Rupp 2 (1974/78), 248. deutsch s. ziehen
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