Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
anhängig
anhängig Adj "schwebend (von Gerichtssachen)" erw. fach. (15. Jh. ) Stammwort. Das Wort bedeutet zunächst "zusammenhängend mit, einer Person oder Sache anhängend"; dann ist es aber auch Terminus der Gerichtssprache: Ein Verfahren anhängig machen heißt "es einleiten, vorbringen", und dann ist es anhängig ("ein schwebendes Verfahren"). deutsch s. hängen
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