Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
anfechten
anfechten Vst. std. (9. Jh. ), mhd. anevehten, ahd. anafehtan "jemand angreifen" Stammwort. Zu "fechten" im Sinn von "kämpfen". Heute spezialisiert auf die rechtliche Bedeutung "ein Urteil angreifen, in Frage stellen". Das Abstraktum Anfechtung (11. Jh. ) bedeutet eigentlich "Angriff"; heute vorwiegend im religiösen Sinn "Versuchung u.ä. ". Appel, H.: Anfechtung und Trost (Leipzig 1938). deutsch s. fechten
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