Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
Akkusativ
Akkusativ Sm "Wen-Fall" erw. fach. (15. Jh. , Form 18. Jh. ) Entlehnung. Entlehnt aus l. (cāsus) accūsātīvus, eigentlich "der eine Anklage ausdrückende Fall", Adjektivbildung zu l. accūsāre "anklagen, beschuldigen". Die lateinische Bezeichnung ist eine Lehnübersetzung zu gr. aitiātikḗ ptōsis "Fall, der das Verursachte angibt". Bei der Übertragung ins Lateinische wurde eine andere Bedeutung von gr. aitiātikós und gr. aitía, das neben "Grund, Ursache" auch "Anklage, Vorwurf" bedeutet, herangezogen. Kritisch zu dieser Auffassung Kapp: Auch die griechische Fügung zielt auf den Anklage-Fall; gemeint ist der Akkusativ mit Infinitiv, der als Inhalt bei Verben der Beschuldigung, der Behauptung und der Erzählung steht.   Ebenso nndl. accusatief, ne. accusative, nfrz. accusatif, nschw. ackusativ, nnorw. akkusativ. L. accūsāre ist gebildet aus l. causa f. "Grund, Schuld, Umstand" und ad- "hinzu". Zu l. causa s. "kausal" und "kosen".
Leser, E. ZDW 15 (1914), 53;
Kapp, E. FS Snell (München 1956), 15-21. lateinisch
l.
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