Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
Advokat
Advokat Sm "Rechtsvertreter" erw. obs. (14. Jh. ) Entlehnung. Entlehnt aus l. advocātus (eigentlich "der Herbeigerufene"), dem substantivierten PPP. von l. advocāre "herbeirufen", zu l. vocāre (vocātum) "rufen" und l. ad- "hinzu". Ursprünglich war der Advokat ein in Rechtssachen zugezogener Beistand, der aus Freundschaft (oder gegen geringes Entgelt) mit seinem Ansehen und juristischen Rat zur Seite stand, aber kein juristischer Vertreter im heutigen Sinne des Wortes. Mit der späteren Professionalisierung der Rechtshilfe dann auch entsprechender Bedeutungswandel. In Deutschland seit der Rechtsanwaltsordnung von 1878 keine offizielle Bezeichnung mehr.   Ebenso ne. advocate, nfrz. advocat, nndl. advocaat, nschw. advokat, nnorw. advokat. Zur Sippe des zugrundeliegenden l. vocāre s. "provozieren". S. auch "Vogt".
Dückert, J. in Dückert (1976), 263-310;
von Olberg, G. in Schmidt-Wiegand (1985), 70-103;
Grubmüller, K. FS Schmidt-Wiegand (1986), 158-171;
DF 1 (21995), 145-152. lateinisch
l.
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