Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
abträglich
abträglich Adj "schädlich" std. phras. (13. Jh. , Bedeutung 16. Jh. ) Stammwort. Fast nur in einer Sache abträglich sein. In der heutigen Bedeutung seit dem 16. Jh. zu Abtrag "Beeinträchtigung, Schädigung"; dieses zu abtragen, das zunächst "wegtragen, stehlen, unterschlagen", dann allgemein "schädigen, zum Nachteil gereichen" bedeutet. Frühere Belege für das Adjektiv gehen von anderen Bedeutungen des Verbs aus ("tilgend, entschädigend"). "tragen". deutsch s. tragen
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