Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
Ablaß
Ablaß Sm "Erlaß der Sündenstrafen" erw. fach. (9. Jh. ), mhd. abelāz, ahd. ablāz, mndd. aflāt n. , mndl. aflāte Stammwort. Das Verbalabstraktum zu ablassen kann neben konkreten Bedeutungen auch die Vergebung im christlichen Sinne als Übersetzung von gr. áphesis, l. remissio (peccatorum) meinen. Seit dem 11. Jh. bezeichnet es entsprechend der neuen Ablaßlehre als Bedeutungsentlehnung aus kirchen-l. indulgentia f. den Nachlaß der zeitlichen Sündenstrafen (später speziell durch Ableistung guter Werke oder Geldzahlung an kirchliche Einrichtungen). Bei Luther ist das Wort nach niederdeutschem Sprachgebrauch ein Neutrum.   Ebenso nndl. aflaat.
LM 1 (1980), 43-46;
Röhrich 1 (1991), 58. deutsch
s. lassen
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