Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
abgebrannt
abgebrannt AdjPP std. stil. (17. Jh. ) Stammwort. Das Verb abbrennen ("brennen") wird im 16. Jh. metonymisch auf den Geschädigten übertragen (jemand brennt ab). Das Partizip wird in der Bedeutung " jmd. , dessen Haus durch Feuersbrunst zerstört wurde" lexikalisiert und bekommt im 30-jährigen Krieg die Bedeutung "verarmt". Es wird dann in die Studentensprache im Sinn von "ohne Bargeld" aufgenommen und kommt von dort in die Umgangssprache; gelegentlich literarisch (Goethe). Röhrich 1 (1991), 57. deutsch s. brennen
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