Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
abfinden
abfinden Vst. std. (13. Jh. , Standard 16. Jh. ) Stammwort. Ursprünglich gerichtlicher Ausdruck (zunächst ndd. ), zu (ein Urteil) "finden", wobei zufinden "jemandem etwas durch Urteil zusprechen" - abfinden (mit Dt.) "jemandem etwas durch Urteil absprechen". Dann (mit Akk. ) "jemandes Ansprüche (dieser Art) befriedigen", woraus die heutigen Bedeutungen. deutsch s. finden
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: abfinden