Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
zuwiderhandeln
zu·wi·der·han·deln <handelst zuwider, handelte zuwider, hat zuwidergehandelt> ohne OBJ ▪ jmd. handelt etwas Dat. zuwider AMTSSPR. gegen Bestimmungen verstoßeneiner Anweisung/einem Gesetz zuwiderhandeln
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