Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
zusprechen
zu·spre·chen <sprichst zu, sprach zu, hat zugesprochen>I. mit OBJ ▪ jmd. spricht jmdm. . jmdn. /etwas zu RECHTSW. gerichtlich jmdm. . jmdn. oder etwas zuteilen
Das Kind wurde der Mutter zugesprochen., Das gesamte Erbe wurde der Frau zugesprochen.
II. mit OBJ/ohne OBJ ▪ jmd. spricht jmdm. . etwas zu mit Worten irgendwie auf jmdn. einwirken, um ihm zu helfen oder zu beruhigen
jemandem Mut zusprechen, jemandem Trost zusprechen, Er versuchte ihr besänftigend/gut zuzusprechen.
III. ohne OBJ ▪ jmd. spricht etwas Dat. zu (geh. ) etwas gerne und in größeren Mengen zu sich nehmen
dem Alkohol zusprechen, Sie hatten dem Essen tüchtig zugesprochen.
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