Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Zeugin
Zeu·ge, Zeu·gin der <-n, -n>1. Person, die einen bestimmten Vorfall beobachtet hat
Zeuge eines Gesprächs werden, Gibt es einen Zeugen für den Mord/den Unfall?
◆ Augen-, Belastungs-
2. RECHTSW. Person, die vor Gericht zu etwas aussagt
einen Zeugen vereidigen/vernehmen, ein glaubwürdiger Zeuge, Der Zeuge belastete die Angeklagte mit seinen Aussagen.
◆ Haupt-, Kron-
3. RECHTSW. Person, die zu einer Rechtshandlung gebeten wird, um sie zu bestätigen
ein Testament vor Zeugen eröffnen, die Zeugen bei einer Trauung
4. (keine weibliche Form) (geh. übertr. ) Sache, die Beleg für Vergangenes ist
Findlinge, die steinernen Zeugen der Eiszeit, Die Kathedralen sind Zeugen der Macht und des Reichtums der Kirchenfürsten.
Zeu·ge, Zeu·gin der <-n, -n>1. Person, die einen bestimmten Vorfall beobachtet hat
Zeuge eines Gesprächs werden, Gibt es einen Zeugen für den Mord/den Unfall?
◆ Augen-, Belastungs-
2. RECHTSW. Person, die vor Gericht zu etwas aussagt
einen Zeugen vereidigen/vernehmen, ein glaubwürdiger Zeuge, Der Zeuge belastete die Angeklagte mit seinen Aussagen.
◆ Haupt-, Kron-
3. RECHTSW. Person, die zu einer Rechtshandlung gebeten wird, um sie zu bestätigen
ein Testament vor Zeugen eröffnen, die Zeugen bei einer Trauung
4. (keine weibliche Form) (geh. übertr. ) Sache, die Beleg für Vergangenes ist
Findlinge, die steinernen Zeugen der Eiszeit, Die Kathedralen sind Zeugen der Macht und des Reichtums der Kirchenfürsten.