Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
zeichnungsberechtigt
zeich·nungs·be·rech·tigt <nicht steig.> Adj. AMTSSPR. berechtigt, etwas durch seine Unterschrift gültig zu machen
zeich·nungs·be·rech·tigt <nicht steig.> Adj. AMTSSPR. berechtigt, etwas durch seine Unterschrift gültig zu machen