Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Wahlrecht
Wahl·recht das <-(e)s> (kein Plur. )1. POL. RECHTSW. das Recht einer Person, an Wahlen teilzunehmen
von seinem Wahlrecht Gebrauch machen
2. RECHTSW. die gesamten gesetzlichen Regelungen, die Wahlen2 1 betreffen
ein demokratisches Wahlrecht, eine Reform des Wahlrechts
▪ aktives Wahlrecht POL. : das Recht zu wählen
▪ passives Wahlrecht POL. : das Recht, in bestimmte Ämter und Funktionen gewählt zu werden
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