Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
wählbar
wähl·bar <nicht steig.> Adj.1. POL. berechtigt, in ein Amt oder eine Funktion gewählt2 zu werden
Das Gesetz bestimmt, in welchem Alter man wählbar ist.
2. so, dass etwas zur Auswahl steht
Die Farbe/Das Muster des Bezuges ist frei wählbar.
‣ Wählbarkeit
wähl·bar <nicht steig.> Adj.1. POL. berechtigt, in ein Amt oder eine Funktion gewählt2 zu werden
Das Gesetz bestimmt, in welchem Alter man wählbar ist.
2. so, dass etwas zur Auswahl steht
Die Farbe/Das Muster des Bezuges ist frei wählbar.
‣ Wählbarkeit