Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Volljuristin
Voll·ju·rist, Voll·ju·ris·tin der <-en, -en> ein Jurist, der nach einer Referendarzeit durch Ablegen des zweiten Staatsexamens die Befähigung zum Richteramt erworben hat
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Volljuristin