Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
völkerrechtlich
völ·ker·recht·lich <nicht steig.> Adj.1. das Völkerrecht betreffend
völkerrechtliche Delikte/Verträge
2. dem Völkerrecht unterliegend
Angriffskriege sind völkerrechtlich nicht legitim.
völ·ker·recht·lich <nicht steig.> Adj.1. das Völkerrecht betreffend
völkerrechtliche Delikte/Verträge
2. dem Völkerrecht unterliegend
Angriffskriege sind völkerrechtlich nicht legitim.