Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
vertraglich
ver·trag·lich <nicht steig.> Adj. durch einen Vertrag bestimmtWir haben das vertraglich festgelegt/geregelt., Ehepartner sind vertraglich gebunden., Wie bewerten Sie als Jurist die vertragliche Seite der Angelegenheit?
ver·trag·lich <nicht steig.> Adj. durch einen Vertrag bestimmtWir haben das vertraglich festgelegt/geregelt., Ehepartner sind vertraglich gebunden., Wie bewerten Sie als Jurist die vertragliche Seite der Angelegenheit?