Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Verhältnismäßigkeitsprinzip
Ver·hält·nis··ßig·keits·prin·zip das <-s> (kein Plur. ) POL. die Regel, dass die öffentliche Gewalt in die Rechte der Bürger nur soweit eingreifen darf, wie es unbedingt notwendig istDie Bestrafung einer Straftat muss dem Verhältnismäßigkeitsprinzip folgen.
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