Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Verhältnismäßigkeitsprinzip
Ver·hält·nis·mä·ßig·keits·prin·zip das <-s> (kein Plur. ) POL. die Regel, dass die öffentliche Gewalt in die Rechte der Bürger nur soweit eingreifen darf, wie es unbedingt notwendig istDie Bestrafung einer Straftat muss dem Verhältnismäßigkeitsprinzip folgen.
Ver·hält·nis·mä·ßig·keits·prin·zip das <-s> (kein Plur. ) POL. die Regel, dass die öffentliche Gewalt in die Rechte der Bürger nur soweit eingreifen darf, wie es unbedingt notwendig istDie Bestrafung einer Straftat muss dem Verhältnismäßigkeitsprinzip folgen.