Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
verbürgen
ver·bür·gen <verbürgst, verbürgte, hat verbürgt>I. mit OBJ ▪ jmd. /etwas verbürgt etwas (≈ garantieren) für etwas Sicherheit geben, etwas bestätigen
Das Gesetz verbürgt diese Rechte.
II. mit SICH ▪ jmd. verbürgt sich für jmdn. /etwas persönlich für jmdn. oder etwas garantieren
Ich verbürge mich dafür, dass ...
ver·bür·gen <verbürgst, verbürgte, hat verbürgt>I. mit OBJ ▪ jmd. /etwas verbürgt etwas (≈ garantieren) für etwas Sicherheit geben, etwas bestätigen
Das Gesetz verbürgt diese Rechte.
II. mit SICH ▪ jmd. verbürgt sich für jmdn. /etwas persönlich für jmdn. oder etwas garantieren
Ich verbürge mich dafür, dass ...