Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
unfallgeschädigt
un·fall·ge·schä·digt <nicht steig.> Adj. so, dass man bei einem Unfall (körperlichen) Schaden erlitten hatDie Unfallgeschädigten wurden ins nahe gelegene Krankenhaus transportiert.
◆ Zusammenschreibung → R 4.2 mehrere unfallgeschädigte Personen
un·fall·ge·schä·digt <nicht steig.> Adj. so, dass man bei einem Unfall (körperlichen) Schaden erlitten hatDie Unfallgeschädigten wurden ins nahe gelegene Krankenhaus transportiert.
◆ Zusammenschreibung → R 4.2 mehrere unfallgeschädigte Personen