Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
unanfechtbar
un·an·fecht·bar <nicht steig.> Adj. (geh. ) so, dass man es nicht anzweifeln kannein unanfechtbares Urteil
un·an·fecht·bar <nicht steig.> Adj. (geh. ) so, dass man es nicht anzweifeln kannein unanfechtbares Urteil