Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
übergeben
über·ge·ben 1 <übergibst, übergab, hat übergeben> mit OBJ1. ▪ jmd. übergibt jmdm. . etwas jmdm. . etwas geben, über das er ab diesem Zeitpunkt verfügen kann
jemandem einen Brief übergeben, Lösegeld in einem Koffer übergeben, jemandem Wertgegenstände zur Aufbewahrung übergeben
2. MILIT. etwas (dem Feind) ausliefern, nachdem man kapituliert hat
eine Stadt (an den Feind) übergeben
3. ▪ jmd. übergibt jmdn. jmdm. . jmdn. , der eine Straftat begangen hat, den zuständigen Behörden ausliefern
den Verbrecher der Justiz übergeben
4. ein Amt oder eine Funktion an jmdn. weitergeben
sein Amt dem Nachfolger/an den Nachfolger übergeben, die Führung des Geschäftes dem Sohn/an den Sohn übergeben
5. ▪ jmd. übergibt etwas (jmdm. ./etwas) etwas eröffnen, damit alle es nutzen können
Der Bürgermeister übergab in einer Feierstunde den Bürgern die neue Stadtbibliothek.
über·ge·ben 2 <übergibst, übergab, hat übergeben> mit SICH ▪ jmd. übergibt sich sich erbrechen
sich übergeben müssen
über·ge·ben 1 <übergibst, übergab, hat übergeben> mit OBJ1. ▪ jmd. übergibt jmdm. . etwas jmdm. . etwas geben, über das er ab diesem Zeitpunkt verfügen kann
jemandem einen Brief übergeben, Lösegeld in einem Koffer übergeben, jemandem Wertgegenstände zur Aufbewahrung übergeben
2. MILIT. etwas (dem Feind) ausliefern, nachdem man kapituliert hat
eine Stadt (an den Feind) übergeben
3. ▪ jmd. übergibt jmdn. jmdm. . jmdn. , der eine Straftat begangen hat, den zuständigen Behörden ausliefern
den Verbrecher der Justiz übergeben
4. ein Amt oder eine Funktion an jmdn. weitergeben
sein Amt dem Nachfolger/an den Nachfolger übergeben, die Führung des Geschäftes dem Sohn/an den Sohn übergeben
5. ▪ jmd. übergibt etwas (jmdm. ./etwas) etwas eröffnen, damit alle es nutzen können
Der Bürgermeister übergab in einer Feierstunde den Bürgern die neue Stadtbibliothek.
über·ge·ben 2 <übergibst, übergab, hat übergeben> mit SICH ▪ jmd. übergibt sich sich erbrechen
sich übergeben müssen