Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
überführen
über·füh·ren <überführst, überführte, hat überführt/übergeführt> mit OBJ1. (überführt) ▪ jmd. überführt jmdn. /etwas (irgendwohin) von einem Ort zu einem anderen bringen
Er überführt den Wagen morgen nach Süddeutschland., Der Tote wird morgen zum Friedhof überführt.
2. (übergeführt) von einem Zustand in einen anderen bringen
die Behörde in Privateigentum überführen, Gas in Flüssigkeit überführen
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über·füh·ren <überführst, überführte, hat überführt> mit OBJ ▪ jmd. überführt jmdn. (etwas Gen. ) jmdm. . etwas (meist ein Verbrechen oder eine Straftat) nachweisen
Er ist des Mordes überführt worden., Die Polizei konnte den Täter überführen.
über·füh·ren <überführst, überführte, hat überführt/übergeführt> mit OBJ1. (überführt) ▪ jmd. überführt jmdn. /etwas (irgendwohin) von einem Ort zu einem anderen bringen
Er überführt den Wagen morgen nach Süddeutschland., Der Tote wird morgen zum Friedhof überführt.
2. (übergeführt) von einem Zustand in einen anderen bringen
die Behörde in Privateigentum überführen, Gas in Flüssigkeit überführen
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über·füh·ren <überführst, überführte, hat überführt> mit OBJ ▪ jmd. überführt jmdn. (etwas Gen. ) jmdm. . etwas (meist ein Verbrechen oder eine Straftat) nachweisen
Er ist des Mordes überführt worden., Die Polizei konnte den Täter überführen.