Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
strafmildernd
straf·mil·dernd <nicht steig.> Adj. RECHTSW. so, dass etwas bewirkt, dass das Strafmaß verringert wirdEs wirkte strafmildernd, dass sich der Täter freiwillig gestellt hatte.
straf·mil·dernd <nicht steig.> Adj. RECHTSW. so, dass etwas bewirkt, dass das Strafmaß verringert wirdEs wirkte strafmildernd, dass sich der Täter freiwillig gestellt hatte.