Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Staatsorgane
Staats·or·ga·ne <-> Plur. Staatsorgane regeln das politische Leben. In Deutschland sind dies das Parlament und die Regierung. Das Parlament besteht aus zwei Kammern, dem Bundestag und dem Bundesrat. Der Bundestag setzt sich aus den vom Volk gewählten Abgeordneten zusammen. Seine Aufgabe ist es, Gesetze zu beschließen und den Bundeskanzler zu wählen. Im Bundesrat sind die einzelnen Länder vertreten. Sie müssen den vom Bundestag und von der Bundesregierung verfassten Gesetzen zustimmen. Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und seinen Ministern. Des weiteren gibt es den Bundespräsidenten. Er repräsentiert die Bundesrepublik Deutschland, besitzt aber keine direkte politische Entscheidungsgewalt.
Staats·or·ga·ne <-> Plur. Staatsorgane regeln das politische Leben. In Deutschland sind dies das Parlament und die Regierung. Das Parlament besteht aus zwei Kammern, dem Bundestag und dem Bundesrat. Der Bundestag setzt sich aus den vom Volk gewählten Abgeordneten zusammen. Seine Aufgabe ist es, Gesetze zu beschließen und den Bundeskanzler zu wählen. Im Bundesrat sind die einzelnen Länder vertreten. Sie müssen den vom Bundestag und von der Bundesregierung verfassten Gesetzen zustimmen. Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und seinen Ministern. Des weiteren gibt es den Bundespräsidenten. Er repräsentiert die Bundesrepublik Deutschland, besitzt aber keine direkte politische Entscheidungsgewalt.