Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
schuldig
schul·dig <nicht steig.> Adj.1. verantwortlich für eine böse Tat oder ein Verbrechen
Der Angeklagte bekannte sich schuldig., Sie hat sich dieser Tat schuldig gemacht.
‣ Schuldige
2. so, dass jmd. jmdm. . etwas geben muss
Was bin ich Ihnen schuldig?, Sie ist mir noch eine Erklärung schuldig.
▪ jemandem nichts schuldig bleiben: auf eine (scharfe) Kritik ebenso heftig reagieren
schul·dig <nicht steig.> Adj.1. verantwortlich für eine böse Tat oder ein Verbrechen
Der Angeklagte bekannte sich schuldig., Sie hat sich dieser Tat schuldig gemacht.
‣ Schuldige
2. so, dass jmd. jmdm. . etwas geben muss
Was bin ich Ihnen schuldig?, Sie ist mir noch eine Erklärung schuldig.
▪ jemandem nichts schuldig bleiben: auf eine (scharfe) Kritik ebenso heftig reagieren