Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
rückwirkend
rück·wir·kend <nicht steig.> Adj. von einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt an gültigDie Bestimmung/Lohnerhöhung/Regelung gilt rückwirkend ab dem ersten März.
rück·wir·kend <nicht steig.> Adj. von einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt an gültigDie Bestimmung/Lohnerhöhung/Regelung gilt rückwirkend ab dem ersten März.