Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Richterin
Rich·ter, Rich·te·rin der <-s, ->1. RECHTSW. jmd. , der vom Staat beauftragt ist, Recht zu sprechen
Der Richter fällt das Urteil/vertagt die Verhandlung.
◆ Verfassungs-
2. (geh. übertr. ) jmd. , der über etwas urteilt
sich zum Richter über etwas/jemanden machen
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Richterin