Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Rechtsverkehr
Rechts·ver·kehr der <-s> (kein Plur. ) (↔ Linksverkehr) Organisationsform des Straßenverkehrs, bei der auf der rechten Fahrbahnseite gefahren wird
Rechts·ver·kehr der <-s> (kein Plur. ) (↔ Linksverkehr) Organisationsform des Straßenverkehrs, bei der auf der rechten Fahrbahnseite gefahren wird