Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
rechtstheoretisch
rechts·the·o·re·tisch <nicht steig.> Adj. PHILOS. RECHTSW. so, dass eine rechtswissenschaftliche Frage rein begrifflich betrachtet wirdrechtstheoretische Erörterungen der Rechtsphilosophie
rechts·the·o·re·tisch <nicht steig.> Adj. PHILOS. RECHTSW. so, dass eine rechtswissenschaftliche Frage rein begrifflich betrachtet wirdrechtstheoretische Erörterungen der Rechtsphilosophie