Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Rechtspflege
Rechts·pfle·ge die <-> (kein Plur. ) RECHTSW. Anwendung der Gesetze und Ausübung aller Tätigkeiten, die die Rechtsnormen erfüllen sollen‣ Rechtspfleger
Rechts·pfle·ge die <-> (kein Plur. ) RECHTSW. Anwendung der Gesetze und Ausübung aller Tätigkeiten, die die Rechtsnormen erfüllen sollen‣ Rechtspfleger