Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
rechtskräftig
rechts·kräf·tig <nicht steig.> Adj. RECHTSW. rechtlich (end)gültigein rechtskräftiges Urteil, ein rechtskräftig verurteilter Straftäter
rechts·kräf·tig <nicht steig.> Adj. RECHTSW. rechtlich (end)gültigein rechtskräftiges Urteil, ein rechtskräftig verurteilter Straftäter