Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Rechtshilfe
Rechts·hil·fe die <-> (kein Plur. ) RECHTSW. die Unterstützung, die ein Gericht einem anderen Gericht (zum Beispiel im Ausland) bei der Bearbeitung eines Falles gibt◆ -abkommen
Rechts·hil·fe die <-> (kein Plur. ) RECHTSW. die Unterstützung, die ein Gericht einem anderen Gericht (zum Beispiel im Ausland) bei der Bearbeitung eines Falles gibt◆ -abkommen