Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
rechtsfähig
rechts·fä·hig <nicht steig.> Adj. RECHTSW. nach der Rechtsordnung fähig, als natürliche oder juristische Person Träger von Rechten und Pflichten zu seinEine natürliche Person wird durch die Geburt rechtsfähig, eine juristische Person durch staatliche Genehmigung.
‣ Rechtsfähigkeit
rechts·fä·hig <nicht steig.> Adj. RECHTSW. nach der Rechtsordnung fähig, als natürliche oder juristische Person Träger von Rechten und Pflichten zu seinEine natürliche Person wird durch die Geburt rechtsfähig, eine juristische Person durch staatliche Genehmigung.
‣ Rechtsfähigkeit