Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
rechtsfähig
rechts··hig <nicht steig.> Adj. RECHTSW. nach der Rechtsordnung fähig, als natürliche oder juristische Person Träger von Rechten und Pflichten zu seinEine natürliche Person wird durch die Geburt rechtsfähig, eine juristische Person durch staatliche Genehmigung.
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