Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Rechtschreibreform
Recht·schreib·re·form die <-, -en> Reform der Regeln der RechtschreibungAm 1. Juli 1996 unterzeichneten die vier deutschsprachigen Staaten (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein) und weitere vier Staaten mit deutschsprachigen Minderheiten (Belgien, Italien, Rumänien, Ungarn) das Wiener Abkommen zur Reform der deutschen Rechtschreibung. Damit wurde die langjährige Überarbeitung der deutschen Rechtschreibung abgeschlossen, die seit 1901/1902 galt. Die Neuregelung ist offiziell am 1. August 1998 in Kraft getreten. Das bedeutet, dass Schulen die neue Rechtschreibung lehren und Ämter sie anwenden. In einer bis zum 31. Juli 2005 dauernden Übergangsphase sollen alte und neue Schreibungen nebeneinander gleichberechtigt Bestand haben. Im Februar 2006 jedoch traten weitere Änderungen und somit die aktuellste Version der Rechtschreibreform in Kraft. Hierbei wurden neue Regeln der Reform von 2005 teilweise wieder rückgängig gemacht bzw. gelockert. Verantwortlich für die Richtlinien der deutschen Rechtschreibung ist eine spezielle Kommission am Institut für Deutsche Sprache (IDS) in Mannheim. Insgesamt verändert sich durch die neue Rechtschreibung relativ wenig am Schriftbild, sodass auch ältere Texte weiterhin problemlos gelesen werden können. Am auffälligsten ist die neue Doppel-s-Schreibweise für das bisherige „ß“ nach kurzem Vokal. Neben den vielen eindeutigen Änderungen, die die Getrennt- und Zusammenschreibung betreffen, gibt es auch Wörter, die man auf zwei Arten schreiben kann. Dies ist meist der Fall bei Wörtern, die aus einem Nomen oder Adjektiv und einem Partizip zusammengesetzt sind, wie z.B. in Leben spendend bzw. lebenspendend oder blau gestreift bzw. blaugestreift.
Recht·schreib·re·form die <-, -en> Reform der Regeln der RechtschreibungAm 1. Juli 1996 unterzeichneten die vier deutschsprachigen Staaten (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein) und weitere vier Staaten mit deutschsprachigen Minderheiten (Belgien, Italien, Rumänien, Ungarn) das Wiener Abkommen zur Reform der deutschen Rechtschreibung. Damit wurde die langjährige Überarbeitung der deutschen Rechtschreibung abgeschlossen, die seit 1901/1902 galt. Die Neuregelung ist offiziell am 1. August 1998 in Kraft getreten. Das bedeutet, dass Schulen die neue Rechtschreibung lehren und Ämter sie anwenden. In einer bis zum 31. Juli 2005 dauernden Übergangsphase sollen alte und neue Schreibungen nebeneinander gleichberechtigt Bestand haben. Im Februar 2006 jedoch traten weitere Änderungen und somit die aktuellste Version der Rechtschreibreform in Kraft. Hierbei wurden neue Regeln der Reform von 2005 teilweise wieder rückgängig gemacht bzw. gelockert. Verantwortlich für die Richtlinien der deutschen Rechtschreibung ist eine spezielle Kommission am Institut für Deutsche Sprache (IDS) in Mannheim. Insgesamt verändert sich durch die neue Rechtschreibung relativ wenig am Schriftbild, sodass auch ältere Texte weiterhin problemlos gelesen werden können. Am auffälligsten ist die neue Doppel-s-Schreibweise für das bisherige „ß“ nach kurzem Vokal. Neben den vielen eindeutigen Änderungen, die die Getrennt- und Zusammenschreibung betreffen, gibt es auch Wörter, die man auf zwei Arten schreiben kann. Dies ist meist der Fall bei Wörtern, die aus einem Nomen oder Adjektiv und einem Partizip zusammengesetzt sind, wie z.B. in Leben spendend bzw. lebenspendend oder blau gestreift bzw. blaugestreift.