Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Rechtsbeistand
Rechts·bei·stand der <-(e)s> (kein Plur. ) RECHTSW. jmd. , der juristisch ausgebildet ist und Personen vor Gericht vertreten darf, ohne Rechtsanwalt zu sein
Rechts·bei·stand der <-(e)s> (kein Plur. ) RECHTSW. jmd. , der juristisch ausgebildet ist und Personen vor Gericht vertreten darf, ohne Rechtsanwalt zu sein