Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Recht
Recht das <-(e)s, -e>1. ein Anspruch, den jmd. auf etwas erheben kann
ein Recht auf etwas haben, zu seinem Recht kommen, jemandem ein bestimmtes Recht aberkennen, seine Rechte einklagen/geltend machen, Rechte und Pflichten
◆ Besuchs-, Gebrauchs-, Gewohnheits-, Nutzungs-, Vorkaufs-
2. (Plur. selten) Gesamtheit der gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen
von Rechts wegen, nach französischem Recht, das Recht brechen/durchsetzen, nach Recht und Gesetz entscheiden
◆ Arbeits-, Sozial-, Straf-, Zivil-
3. (kein Plur. ) (↔ Unrecht) das nach (persönlichem) Empfinden Richtige
im Recht sein, sich im Recht fühlen, etwas mit Recht tun, etwas besteht zu Recht
▪ von Rechts wegen: nach dem geltenden Gesetz
▪ etwas mit Fug und Recht behaupten: etwas mit vollem Recht behaupten
▪ nach Recht und Billigkeit urteilen: nach dem Gesetz und dem Gerechtigkeitsgefühl urteilen
◆ Groß-/Kleinschreibung → R 3.11 Recht/recht bekommen/behalten/geben/haben/sprechen
Recht das <-(e)s, -e>1. ein Anspruch, den jmd. auf etwas erheben kann
ein Recht auf etwas haben, zu seinem Recht kommen, jemandem ein bestimmtes Recht aberkennen, seine Rechte einklagen/geltend machen, Rechte und Pflichten
◆ Besuchs-, Gebrauchs-, Gewohnheits-, Nutzungs-, Vorkaufs-
2. (Plur. selten) Gesamtheit der gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen
von Rechts wegen, nach französischem Recht, das Recht brechen/durchsetzen, nach Recht und Gesetz entscheiden
◆ Arbeits-, Sozial-, Straf-, Zivil-
3. (kein Plur. ) (↔ Unrecht) das nach (persönlichem) Empfinden Richtige
im Recht sein, sich im Recht fühlen, etwas mit Recht tun, etwas besteht zu Recht
▪ von Rechts wegen: nach dem geltenden Gesetz
▪ etwas mit Fug und Recht behaupten: etwas mit vollem Recht behaupten
▪ nach Recht und Billigkeit urteilen: nach dem Gesetz und dem Gerechtigkeitsgefühl urteilen
◆ Groß-/Kleinschreibung → R 3.11 Recht/recht bekommen/behalten/geben/haben/sprechen