Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Privatrecht
Pri·vat·recht das <-s> (kein Plur. ) RECHTSW. (↔ öffentliches Recht) der Bereich des Rechts, der die Interessen und Beziehungen zwischen den Bürgern regelt
Pri·vat·recht das <-s> (kein Plur. ) RECHTSW. (↔ öffentliches Recht) der Bereich des Rechts, der die Interessen und Beziehungen zwischen den Bürgern regelt