Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Privatklage
Pri·vat·kla·ge die <-, -n> RECHTSW. eine Anklage, die eine Privatperson vor Gericht erhebt, ohne dass ein Staatsanwalt mitwirkt.Er hat eine Privatklage gegen seinen Nachbarn wegen Beleidigung eingereicht.
Pri·vat·kla·ge die <-, -n> RECHTSW. eine Anklage, die eine Privatperson vor Gericht erhebt, ohne dass ein Staatsanwalt mitwirkt.Er hat eine Privatklage gegen seinen Nachbarn wegen Beleidigung eingereicht.