Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Plädoyer
Plä·do·y·er das [plɛdo̯a'je:] <-s, -s>1. RECHTSW. abschließende Erklärung des Staatsanwalts oder Verteidigers bei einem Gerichtsprozess, in der alle Argumente zusammengefasst sind
ein Plädoyer halten
2. (geh. ) Rede, in der man sich stark für oder gegen etwas ausspricht
ein Plädoyer für die Jugend/die Gleichberechtigung halten
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