Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Pflichtverteidigerin
Pflicht·ver·tei·di·ger, Pflicht·ver·tei·di·ge·rin der <-s, -> RECHTSW. (≈ Offizialverteidiger) Verteidiger, den ein Gericht im Strafverfahren zur Verfügung stellt, wenn der Angeklagte keinen eigenen Verteidiger hat
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Pflichtverteidigerin