Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
pfändbar
pfänd·bar <nicht steig.> Adj. RECHTSW. so, dass es gepfändet werden kannDas, was zum Lebensnotwendigen gehört, ist nicht pfändbar., der pfändbare Anteil des Lohnes
pfänd·bar <nicht steig.> Adj. RECHTSW. so, dass es gepfändet werden kannDas, was zum Lebensnotwendigen gehört, ist nicht pfändbar., der pfändbare Anteil des Lohnes