Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
ordnungswidrig
ord·nungs·wid·rig <nicht steig.> Adj. RECHTSW. so, dass etwas gegen eine amtliche Vorschrift verstößt, aber noch keine kriminelle Handlung istOrdnungswidriges Parken wird mit 30€ bestraft.
ord·nungs·wid·rig <nicht steig.> Adj. RECHTSW. so, dass etwas gegen eine amtliche Vorschrift verstößt, aber noch keine kriminelle Handlung istOrdnungswidriges Parken wird mit 30€ bestraft.