Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
obligatorisch
ob·li·ga·to·risch Adj.1. so, dass etwas verpflichtend oder absolut notwendig ist
Mathematik ist ein obligatorisches Unterrichtsfach in der Schule.
2. SPRACHWISS. (↔ fakultativ) so, dass Ergänzungen des Verbs in einem Satz nicht getilgt werden dürfen, da der Satz sonst ungrammatisch würde
Das Verb „kaufen“ hat zwei obligatorische Ergänzungen.
ob·li·ga·to·risch Adj.1. so, dass etwas verpflichtend oder absolut notwendig ist
Mathematik ist ein obligatorisches Unterrichtsfach in der Schule.
2. SPRACHWISS. (↔ fakultativ) so, dass Ergänzungen des Verbs in einem Satz nicht getilgt werden dürfen, da der Satz sonst ungrammatisch würde
Das Verb „kaufen“ hat zwei obligatorische Ergänzungen.