Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
obligatorisch
ob·li·ga·to·risch Adj.1. so, dass etwas verpflichtend oder absolut notwendig ist
Mathematik ist ein obligatorisches Unterrichtsfach in der Schule.
2. SPRACHWISS. (↔ fakultativ) so, dass Ergänzungen des Verbs in einem Satz nicht getilgt werden dürfen, da der Satz sonst ungrammatisch würde
Das Verb „kaufen“ hat zwei obligatorische Ergänzungen.
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