Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Nebenklägerin
Ne·ben·klä·ger, Ne·ben·klä·ge·rin der <-s, -> RECHTSW. jmd. , der in einem Prozess vor einem Gericht zusätzlich zu dem Staatsanwalt Klage erhebt, weil er selbst schwer von der Straftat betroffen ist
Ne·ben·klä·ger, Ne·ben·klä·ge·rin der <-s, -> RECHTSW. jmd. , der in einem Prozess vor einem Gericht zusätzlich zu dem Staatsanwalt Klage erhebt, weil er selbst schwer von der Straftat betroffen ist