Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Nebenkläger
Ne·ben·klä·ger, Ne·ben·klä·ge·rin der <-s, -> RECHTSW. jmd. , der in einem Prozess vor einem Gericht zusätzlich zu dem Staatsanwalt Klage erhebt, weil er selbst schwer von der Straftat betroffen ist
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Nebenkläger