Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
nachgewiesenermaßen
nach·ge·wie·se·ner·ma·ßen Adv. AMTSSPR. (geh. ) verwendet, um auszudrücken, dass etwas nachgewiesen und deshalb offensichtlich istDie Ausgaben übersteigen nachgewiesenermaßen die Einnahmen., Der Angeklagte ist nachgewiesenermaßen schuldig.
nach·ge·wie·se·ner·ma·ßen Adv. AMTSSPR. (geh. ) verwendet, um auszudrücken, dass etwas nachgewiesen und deshalb offensichtlich istDie Ausgaben übersteigen nachgewiesenermaßen die Einnahmen., Der Angeklagte ist nachgewiesenermaßen schuldig.